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LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1998 - L 4 J 164/97 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Januar 1998 - L 4 J 164/97 (https://dejure.org/1998,48687)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 966/20 Zwar können Beitragszeiten auch durch Zeugenerklärungen bestätigt werden, sofern sich aus ihnen mit ähnlicher Sicherheit wie aus Versicherungsunterlagen oder Lohnlisten ergibt, dass eine ununterbrochene Beitragsleistung vorgelegen hat (so auch LSG Nordrhein-Westfalen 19.01.1998, L 4 J 164/97, Rn 33, juris; Bayerisches LSG 15.02.2012, L 19 R 8/10, Rn 29, juris; Bayerisches LSG 08.02.2017, L 13 R 900/13, Rn 66, juris;… BSG 17.03.1964, 11/1 RA 216/62, BSGE 20, 255, SozR Nr. 1 zu § 19 FRG).
Diesbezüglich wird in der Rechtsprechung zT argumentiert, Angaben im Verfahren bzw die Einvernahme des Klägers im Rahmen der mündlichen Verhandlung könnten, um einen Wertungswiderspruch zu vermeiden, von ihrem Nachweiswert her nicht anders beurteilt werden als eine eidesstattliche Versicherung, die aber nach § 4 Abs. 3 Satz 1 FRG nur als Mittel der Glaubhaftmachung gelte (vgl LSG Saarland 13.02.2004, L 7 RJ 145/03, Rn 18, juris; Hessisches LSG 17.06.2016, L 5 R 314/12 , Rn 43, juris; im Ergebnis auch LSG Nordrhein-Westfalen 19.01.1998, L 4 J 164/97, Rn 33, juris).
- SG Gießen, 07.01.2011 - S 2 R 889/07 Zwar kann der Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit unter Umständen auch durch zusätzliche Zeugenerklärung erbracht werden (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.1998, Az. L 4 J 164/97).
- LSG Saarland, 14.10.2005 - L 7 RJ 98/03
Fremdrentenrecht - rumänische Beitragszeit - Glaubhaftmachung - Nachweis - …
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19.01.1998 (Az.: L 4 J 164/97) kann der Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit allerdings unter Umständen auch durch zusätzliche Zeugenerklärungen erbracht werden. - LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2003 - L 10 RI 143/00
Berücksichtigung von in Rumänien zurückgelegten Beitrags- oder …
Zum Nachweis einer während der streitgegenständlichen Zeiträume ununterbrochenen Beschäftigung reichen allein diese Unterlagen nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BSGE 38, 80 sowie u.a. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Januar 1998 - L 4 J 164/97; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 1997 - L 11 J 39/97 ) allerdings nicht aus, da aus ihnen lediglich Angaben über den Anfang und das Ende der jeweiligen Beschäftigung, nicht jedoch auch Angaben über etwaige Unterbrechungstatbestände (krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, unbezahlter Urlaub etc.) entnommen werden können und solche Unterbrechungen der Beitragsentrichtung oder der Beschäftigung daher nicht auszuschließen sind. - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2002 - L 10 RI 84/01 Zum Nachweis einer während der streitgegenständlichen Zeiträume ununterbrochenen Beschäftigung reicht allein die zunächst vorgelegte Bescheinigung nach ständiger Rechtsprechung (vgl. bereits BSGE 38, 80 sowie u.a. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Januar 1998 - L 4 J 164/97; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 1997 - L 11 J 39/97 ) allerdings nicht aus, da aus ihr lediglich Angaben über den Anfang und das Ende der jeweiligen Beschäftigung, nicht jedoch auch Angaben über etwaige Unterbrechungstatbestände (krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, unbezahlter Urlaub etc.) entnommen werden können und solche Unterbrechungen der Beitragsentrichtung oder der Beschäftigung daher nicht auszuschließen sind.